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Information Security Seminare

Datenschutz im modernen Unternehmen

Vom Gesetzestext zur unternehmenskonformen Umsetzung

Schwerpunkte: Das österreichische Datenschutzgesetz mit allen zugehörigen Verordnungen, insbesondere mit den Standard- und Musteranwendungen (neu seit 1. August 2004; Ergänzung durch Novelle 2010), sowie Fragen des internationalen Datenverkehrs. Aus gegebenem Anlass diesmal besonders: Video-Überwachung sowie weitere Änderungen aufgrund der DSG-Novelle 2010

Dieses Seminar wird zweimal jährlich abgehalten und laufend dem neuesten Stand angepasst.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie stattdessen ein Inhouse-Seminar wünschen.

Nächster Termin: 8. November 2010 

Seminarort: Hotel de France
1010 Wien
Schottenring 3

Zeit: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr

Nächste U-Bahn-Station: Schottentor (Linie U2)
Nächste Parkgarage: Votivpark-Garage

Das Hotel ist unter der Telefonummer (01) 313 68-0 erreichbar.

Vortragender

  • KommR Hans-Jürgen Pollirer, Geschäftsführer der Secur-Data Betriebsberatungs-Gesellschaft m.b.H., Gerichtssachverständiger für Betriebsinformatik und Arbeitsorganisation, Mitglied des Datenschutzrates

Zielgruppe

Management der Bereiche Informatik, EDV-Revision, Datenschutz, Personal, Recht, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Marketing, Logistik - in Unternehmen, Vereinen, Non-Profit-Organisationen sowie in Rechtsträgern des öffentlichen Bereichs. Angesprochen sind insbesondere auch die beratenden Berufe wie Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Notare.

Warum Sie teilnehmen sollten

Die Unkenntnis des Datenschutzgesetzes kann nicht nur dem Image Ihres Unternehmens schaden, sondern auch einschneidende straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Prüfen Sie bitte Ihr Datenschutzwissen anhand folgender Fragen:

  • Was bedeutet die Data Breach Notification Duty für Unternehmen?
  • Warum ist die Videoüberwachung ein Datenschutzthema?
  • Wie setzt man Videoüberwachung legal ein?
  • Welche Daten unterliegen dem DSG?
  • Inwiefern verpflichtet das DSG zu Datensicherheitsmaßnahmen?
  • Was muss man dem Datenverarbeitungsregister melden?
  • Welche Regelungen gelten für Konzerne?
  • Welche Rechte hat der Betroffene und wie kann er sie durchsetzen?
  • Wann benötigt man eine Genehmigung der Datenschutzkommission?
  • Warum gilt das Datenschutzrecht auch für Papierkarteien?

Die sorgfältige Einbindung des Datenschutzes und der Datensicherheit in die betriebliche Ablauforganisation erhöht das Datenschutzbewusstsein Ihrer Mitarbeiter und bewahrt überdies Ihr Unternehmen vor möglichen schweren wirtschaftlichen Schäden. Die Kenntnisse des Datenschutzes vor allem in der EU sind Voraussetzungen für erfolgreiches Agieren in diesen Märkten.

Seminarziel

Einerseits wird ein Überblick über die neuesten Entwicklungen im Datenschutzrecht unter Berücksichtigung der Anforderungen der EU und der Regierungsvorlage des neuen DSG geboten, andererseits werden jene Kenntnisse vermittelt, die zur zukunftsgerechten Umsetzung des Datenschutzes in die Praxis der Unternehmenswirklichkeit unbedingt erforderlich sind. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, gemeinsam mit den Referenten Lösungen für ihre eigenen Datenschutzprobleme zu erarbeiten.

Seminarinhalt

  • Grundrecht auf Datenschutz und Übersicht über das Datenschutzgesetz 2000
  • Begriffsbestimmungen
  • Zulässigkeit der Datenverwendung
  • Dienstleistungen
  • Datengeheimnis und Weitergabe von Daten
  • Publizität der Datenanwendungen: Meldeverfahren, DVR-Nummer, Information, Standardanwendung und Musteranwendung
  • Rechte des Betroffenen (Auskunft, Richtigstellung und Löschung)
  • Data Breach Notification Duty
  • Internationaler Datenverkehr (konzerninterne Übermittlungen, ausländische Rechenzentren, Export/Import-Geschäft etc.); Safe Harbor
  • Datensicherheit und Datengeheimnis
  • Datenschutz im Internet
  • Sonderregelungen: Privater PC-Einsatz, Wissenschaft, Statistik, Medienprivileg, Warndateien etc.
  • Ausgewählte Einsatzbereiche von Datenanwendungen (Personalverwaltung, Adressenhandel)
  • Datenschutzaspekte der Videoüberwachung
  • Datenschutzkommission, Datenschutzrat und andere Kontrollorgane
  • Rechtsschutz und Strafbestimmungen (Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatzrecht, Judikatur)
  • Übergangsbestimmungen
  • Diskussion

Seminarbeitrag und Stornobedingungen

Die Seminargebühr beträgt EUR 800,- zuzüglich 20 % MWSt, zahlbar nach Rechnungserhalt.
Im Beitrag enthalten sind: Seminarunterlagen, Pausengetränke sowie das Mittagessen.

Schriftliche Stornierungen sind bis eine Woche vor Seminarbeginn gebührenfrei, danach verrechnen wir 50 % der Teilnahmegebühr. Wir bitten um Verständnis, dass wir für Stornierungen ab dem Tag des Seminarbeginns bzw. bei Nichterscheinen die volle Teilnehmergebühr in Rechnung stellen müssen.

Anmeldung

Sie können Ihre Anmeldung online, per E-Mail oder auch telefonisch vornehmen unter (01) 533 42 07-0 bei Frau Dinhobl.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8, die Höchstteilnehmerzahl 15 Personen. Bitte fragen Sie auch nach allfälligen Ausweichterminen oder Inhouse-Seminaren.

Kompetenzbereich Datensicherheit

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